Krise & Sanierung
StaRUG
Schon mal gehört. Was ist das, und kann es mir helfen?
Manchmal liegt das Problem nicht im Unternehmen selbst. Das operative Geschäft läuft. Die Mitarbeiter arbeiten. Die Kunden sind da. Aber die Finanzierungsstruktur erdrückt alles: Altverbindlichkeiten, Kreditverträge, die nicht mehr zur Realität passen, einzelne Gläubiger, die blockieren.
Für diese Situation hat der Gesetzgeber seit 2021 ein diskretes, außergerichtliches Instrument geschaffen: StaRUG.
Wer davon profitieren kann
Sanieren ohne Insolvenzverfahren. Diskret und ohne öffentliche Register.
Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland einen Restrukturierungsrahmen, der es ermöglicht, ein Unternehmen zu sanieren, ohne ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diskret. Ohne öffentliche Register. Ohne dass Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter es zwingend erfahren.
StaRUG ist kein Instrument für jede Krisensituation. Es setzt voraus, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, aber drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Es eignet sich vor allem dann, wenn die operative Substanz des Unternehmens intakt ist, die Finanzierungsstruktur aber das Weiterkommen verhindert: zu hohe Verbindlichkeiten, belastende Kreditverträge, einzelne Gläubiger, die eine außergerichtliche Einigung blockieren.
In solchen Situationen kann StaRUG genau den Spielraum schaffen, den eine Sanierung braucht.
Was StaRUG kann. Und was nicht.
Ein Werkzeug zur Finanzrestrukturierung. Kein Instrument zur Bereinigung operativer Altlasten.
Das StaRUG erlaubt es, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern zu restrukturieren. Das bedeutet konkret: Forderungen können gestundet, teilweise erlassen oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Und das auch dann, wenn nicht alle Gläubiger einverstanden sind.
Stimmt eine qualifizierte Mehrheit zu, kann der Restrukturierungsplan vom Gericht bestätigt werden. Diese gerichtliche Bestätigung bindet dann auch die überstimmten Minderheiten. Das ist der entscheidende Unterschied zu rein außergerichtlichen Verhandlungen, bei denen jeder einzelne Gläubiger ein Vetorecht hat und eine Blockade die gesamte Lösung scheitern lassen kann.
Was StaRUG nicht kann: Verträge kündigen oder einseitig auflösen. Laufende Mietverträge, Lieferantenverträge oder Arbeitsverträge lassen sich über dieses Verfahren nicht beenden. Dieses Instrument bleibt dem Insolvenzverfahren vorbehalten.
Wie das Verfahren aufgebaut ist
Mehrere Instrumente. Je nach Situation einzeln oder kombiniert.
Sanierungsmoderation
Der leichteste Einstieg. Ein vom Gericht bestellter Sanierungsmoderator begleitet die Verhandlungen zwischen Unternehmen und Gläubigern. Er vermittelt, strukturiert den Prozess und kann am Ende einen bestätigten Sanierungsvergleich herbeiführen. Das Verfahren bleibt vertraulich und läuft ohne öffentliche Bekanntmachung.
Restrukturierungsplan
Das Kernstück des Verfahrens. In diesem Plan wird geregelt, wie die Verbindlichkeiten umgestaltet werden. Stimmt die erforderliche Gläubigermehrheit zu, beantragt das Unternehmen die gerichtliche Bestätigung. Mit dieser Bestätigung gilt er für alle betroffenen Gläubiger, auch für diejenigen, die dagegen gestimmt haben.
Stabilisierungsinstrumente
Ergänzend stehen Stabilisierungsinstrumente zur Verfügung. Das Gericht kann auf Antrag laufende Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger vorübergehend aussetzen. Das gibt dem Unternehmen den nötigen Atem, um die Verhandlungen in Ruhe zu führen, ohne dass einzelne Gläubiger durch Pfändungen oder Kontosperrungen Druck aufbauen.
Was wir tun
Wir prüfen, bereiten vor und begleiten bis zum Abschluss.
Wir prüfen, ob StaRUG in Ihrer Situation das geeignete Instrument ist, bereiten den Prozess vor und begleiten ihn bis zum Abschluss.
Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt: Wer handelt, wenn die Zahlungsunfähigkeit erst droht, hat mehr Optionen. Wer wartet, bis sie eingetreten ist, hat das Fenster für StaRUG bereits geschlossen.
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