Krise & Sanierung

Schutzschirm

Maximaler Freiheitsgrad. Wie bereite ich mich gut vor?

Manche Unternehmer kommen in unsere Beratung und sagen: Ich will das selbst in die Hand nehmen. Ich will nicht, dass jemand anderes über mein Unternehmen entscheidet. Ich will kämpfen, aber geordnet, mit einem Plan und mit dem Recht auf meiner Seite.

Für genau diese Haltung gibt es das Schutzschirmverfahren.

Was das Verfahren besonders macht

Das anspruchsvollste Sanierungs­instrument des deutschen Insolvenzrechts.

Wer das Schutzschirmverfahren nutzen kann und es richtig vorbereitet, hat die professionellste Methode in der Hand, die Insolvenzordnung zur Sanierung eines Unternehmens einzusetzen. Der Preis dafür ist hoch: Die Vorbereitung ist aufwändig und der Zeitpunkt muss stimmen.

Das Schutzschirmverfahren dient der gezielten Vorbereitung eines Insolvenzplans. Der Unternehmer behält die operative Führung. Ein Sachwalter wird bestellt, aber er ist Kontrolleur, kein Entscheider.

Das entscheidende Merkmal ist das Vorschlagsrecht für den Sachwalter. Der Schuldner darf dem Gericht eine Person seines Vertrauens vorschlagen. Das Gericht ist daran gebunden, sofern der Vorgeschlagene nicht offensichtlich ungeeignet ist. In keinem anderen Insolvenzverfahren hat der Unternehmer diesen Einfluss auf die Besetzung des Kontrolleurs.

Was das Verfahren voraussetzt

Hohe Einstiegshürden. Und ein enges Zeitfenster.

Das Schutzschirmverfahren steht nur offen, wenn drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Wer bereits zahlungsunfähig ist, hat das Fenster geschlossen.

Zwingend erforderlich ist eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Diese Bescheinigung muss belegen, dass die Voraussetzungen vorliegen und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Die Person, die die Bescheinigung ausstellt, darf nicht dieselbe sein, die als Sachwalter vorgeschlagen wird.

Was die Vorbereitung bedeutet

Das Konzept muss stehen, bevor der Antrag eingereicht wird.

Der Aufwand, der vor Antragstellung zu leisten ist, wird von vielen unterschätzt. Das Schutzschirmverfahren setzt voraus, dass das Sanierungskonzept im Wesentlichen bereits steht, bevor der Antrag eingereicht wird. Die wesentlichen Grundzüge des späteren Insolvenzplans müssen erarbeitet sein. Krisenursachen, Sanierungsmaßnahmen, Finanzierungsstruktur, Planungsprämissen. Das alles muss substanziell durchdacht und dokumentiert sein.

Entscheidend ist dabei nicht die Frage, ob das Verfahren selbst finanziert werden kann. Entscheidend ist, dass die Unternehmensfinanzierung während des gesamten Verfahrens und darüber hinaus gesichert ist. Alle Verbindlichkeiten, die während des Schutzschirmverfahrens begründet werden, haben Vorrangstatus als Masseverbindlichkeiten. Können sie nicht erfüllt werden, haftet die Geschäftsführung persönlich.

Eine belastbare Liquiditätsplanung, die den gesamten Verfahrenszeitraum und die Zeit danach abdeckt, ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.

Gläubiger einbinden. Vor dem Antrag.

Je besser die Vorarbeit, desto höher die Prozesssicherheit.

Idealerweise beginnt die Arbeit nicht erst mit dem Antrag, sondern früher. Wer die wichtigsten Gläubiger bereits im Vorfeld einbindet, deren Positionen versteht und erste Signale der Zustimmung einholt, sichert den späteren Verfahrenserfolg ab.

Ein Insolvenzplan, der im Schutzschirmverfahren erarbeitet wird, muss von einer Gläubigermehrheit getragen werden. Je besser die Vorarbeit, desto höher die Prozesssicherheit.

Was wir tun

Das Verfahren beginnt bei uns nicht am Tag der Antragstellung, sondern deutlich früher.

Wir prüfen frühzeitig, ob das Schutzschirmverfahren realistisch ist. Wir entwickeln das Sanierungskonzept, koordinieren die Erstellung der Bescheinigung, bereiten den Antrag vollständig vor und begleiten die Gläubigerkommunikation im Vorfeld.

Nächster Schritt

Manfred Hunkemöller

Manfred Hunkemöller

Geschäftsführer

Ihr Ansprechpartner

Der Schutzschirm schützt nur, wenn er richtig vorbereitet ist.

Wir entwickeln das Sanierungskonzept, koordinieren die Bescheinigung und begleiten Sie durch das gesamte Schutzschirmverfahren – von Anfang an.