Krise & Sanierung

Insolvenzgeschäftsführung

Erfolgreiche Sanierung braucht Phasenkompetenz.

Es gibt Momente, in denen man nicht alles alleine tragen kann. In denen das Unternehmen jemanden braucht, der die insolvenzrechtlichen Pflichten vollständig übernimmt, damit die Geschäftsleitung das tun kann, wofür sie wirklich gebraucht wird: das Unternehmen durch die Krise führen.

Das ist keine Niederlage. Das ist professionelle Aufgabenteilung.

Warum Phasenkompetenz entscheidet

Eine Sanierung im Insolvenzverfahren stellt zwei völlig unterschiedliche Anforderungen gleichzeitig.

Das Unternehmen muss operativ weitergeführt, Kunden müssen gehalten, Lieferanten müssen gesteuert werden. Gleichzeitig müssen insolvenzrechtliche Pflichten erfüllt, Gericht und Sachwalter bedient, Gläubiger verhandelt und Planungsdokumente erstellt werden.

Diese beiden Aufgaben in einer Person zu vereinen, ist der häufigste Fehler in der Sanierungspraxis.

Ein Insolvenzverfahren ist eine außergewöhnliche Phase mit außergewöhnlichen Anforderungen: Masseverwaltung, Berichtspflichten gegenüber Sachwalter und Insolvenzgericht, insolvenzrechtliche Rechnungslegung, Anfechtungsrisiken, Verhandlungen mit Gläubigern auf rechtlicher Grundlage. Das sind Aufgaben, die spezifisches insolvenzrechtliches Fachwissen voraussetzen. Ein Unternehmer, der das Handwerk seines Unternehmens kennt, hat dieses Fachwissen in der Regel nicht. Und er soll es auch nicht haben. Es ist nicht seine Aufgabe.

Seine Aufgabe ist es, das Unternehmen durch die Krise zu führen. Kunden zu halten. Das neue Geschäftsmodell aufzubauen. Die Mitarbeiter zu führen. Genau das erfordert seine volle Aufmerksamkeit.

Was die externe Insolvenz­geschäftsführung leistet

Eine klare Aufgabenteilung. Damit die Sanierung gelingen kann.

Wenn ein externer Insolvenzgeschäftsführer die rechtliche Verantwortung übernimmt, entsteht eine klare Aufgabenteilung: Der Insolvenzgeschäftsführer verantwortet die insolvenzrechtliche Seite des Verfahrens vollständig. Er ist Ansprechpartner für Gericht, Sachwalter und Gläubiger. Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden und das Verfahren korrekt abläuft.

Die bisherige Geschäftsleitung bekommt damit den Rücken frei. Sie kann sich auf das konzentrieren, was die Sanierung wirklich trägt: das operative Geschäft, die Kundenbeziehungen, die Umsetzung des Sanierungskonzepts.

Diese Aufgabenteilung ist kein Luxus. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass eine Sanierung gelingt.

Wann es Sinn macht

Im Eigenverwaltungs­verfahren entfaltet das Modell seinen vollen Nutzen.

Das Modell entfaltet seinen vollen Nutzen in der Eigenverwaltung , ob im Regelverfahren oder im Rahmen eines Insolvenzplans. Überall dort, wo das Unternehmen unter eigener Regie saniert werden soll, braucht es an der Spitze jemanden, der das Insolvenzverfahren professionell führt, während die bisherige Führung das Unternehmen professionell weiterführt.

Als positiver Nebeneffekt: Wer als Insolvenzgeschäftsführer eingetragen ist, erscheint mit dem Verfahren in den öffentlichen Registern. Der Name des ursprünglichen Unternehmers bleibt dort außen vor, mit entsprechenden Vorteilen für sein unternehmerisches Weiterleben nach der Sanierung.

Was wir tun

Wir ergänzen. Wir verdrängen nicht.

Wir übernehmen die Insolvenzgeschäftsführung und bringen dreißig Jahre Erfahrung in Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzverfahren mit.

Wir führen das Verfahren, vertreten das Unternehmen gegenüber Gericht, Sachwalter und Gläubigern und schaffen damit den Freiraum, den die Geschäftsleitung für die eigentliche Sanierungsarbeit braucht.

Jetzt handeln

Eigenverwaltung und Insolvenz­geschäftsführung sind kein Standardprodukt.

Ob und wie das Modell in Ihrer Situation funktioniert, hängt von den konkreten Umständen ab. Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was es voraussetzt und was es für Ihr Unternehmen bedeutet.

Das Erstgespräch ist vertraulich. Es kostet Sie 30 Minuten.