Krise & Sanierung

Insolvenzantragstellung

Was muss ich einreichen und wie bereite ich mich richtig vor?

Wer einen Insolvenzantrag stellt, betritt rechtliches Neuland. Die wenigsten Unternehmer haben das je zuvor getan. Und die wenigsten ahnen, was dabei auf sie zukommt.

Ausgangspunkt ist immer das amtliche Antragsformular. Es ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Das klingt nach Routine. Es ist keine.

Das Formular verlangt vollständige Angaben zur wirtschaftlichen Lage, ein qualifiziertes Gläubigerverzeichnis, ein Vermögensverzeichnis und eine Reihe weiterer Anlagen. Wer hier unvollständig oder fehlerhaft vorgeht, riskiert nicht nur den Verfahrensablauf, sondern im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen unrichtiger Angaben.

Wenn mehr gewollt ist

Eigenverwaltung und Schutzschirm verlangen erheblich mehr Vorbereitung.

Wer zusätzlich Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren beantragt, braucht erheblich mehr Vorbereitung. Zum Pflichtformular kommen dann eine vollständige Eigenverwaltungsplanung, ein Finanzplan und ein Sanierungskonzept hinzu.

Wer bereits zu diesem Zeitpunkt einen Insolvenzplan anstrebt, kann das im Antrag ankündigen. Die inhaltliche Ausarbeitung eines solchen Plans ist ein eigenes Kapitel.

Was wir tun

Wir bereiten den Antrag professionell vor und Sie auf das, was kommt.

Wir bereiten den Insolvenzantrag professionell vor. Wir erheben die relevanten Daten, erstellen alle erforderlichen Verzeichnisse, füllen das Formular korrekt aus und begleiten den Unternehmer bis zur Einreichung beim Insolvenzgericht.

Wer Eigenverwaltung oder Schutzschirm anstrebt, erhält von uns die vollständige Antragsplanung aus einer Hand.

Vor allem bereiten wir den Unternehmer inhaltlich vor. Er soll wissen, was auf ihn zukommt und wie das Verfahren in den ersten Wochen abläuft.

Jetzt handeln

Bevor der Antrag rausgeht, sollten wir reden.

Ein gut vorbereiteter Antrag ist die Grundlage für alles, was danach kommt. Ein schlecht vorbereiteter Antrag kann das Verfahren von Anfang an in eine Richtung lenken, die niemand wollte.

Das Erstgespräch ist vertraulich. Es kostet Sie 30 Minuten.