Krise & Sanierung
Haftungsvermeidung & Prävention
Was ist für mich persönlich zwingend zu beachten?
Die meisten Unternehmer, die in eine Krise geraten, denken zuerst ans Unternehmen.
Was passiert mit den Mitarbeitern? Was sagen die Kunden? Wie reagiert die Bank? Was dabei oft zu kurz kommt: Die eigene Haftung. Dabei ist sie das, was am längsten bleibt.
Was auf dem Spiel steht
Wer als Geschäftsführer einer GmbH zu spät handelt, haftet persönlich. Nicht die Gesellschaft. Sie.
Das ist keine Theorie, das ist geltendes Recht. Das Gesetz kennt klare Fristen. Bei Zahlungsunfähigkeit bleiben drei Wochen, bei Überschuldung sechs Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Fristen versäumt, macht sich der Insolvenzverschleppung schuldig.
Die Konsequenzen reichen von Schadensersatzansprüchen bis zu strafrechtlicher Verfolgung. Hinzu kommt: Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, können als verbotene Zahlungen gewertet werden. Das gilt auch dann, wenn sie in guter Absicht erfolgten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Was Prävention konkret bedeutet
Frühzeitig Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Lage. Kein Luxus. Selbstschutz.
Haftung vermeiden bedeutet nicht, das Schlimmste abzuwarten und dann schnell zu reagieren. Eine belastbare Liquiditätsplanung, eine dokumentierte Fortbestehensprognose und ein externer Berater, der die richtigen Fragen stellt: Das sind keine Luxusmaßnahmen. Das ist Selbstschutz.
Je früher wir gemeinsam schauen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Und desto besser lässt sich Ihre persönliche Haftung begrenzen, bevor sie entsteht.
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